9 U 162/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-18, 9 U 162/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-18, 9 U 162/11
9 U 162/11Obergericht18.09.2012
Regest
Anforderungen an den Nachweis der Verwirklichung einer Tiergefahr iSd § 833 Satz 1 BGB.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 162/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-18
Aktenzeichen: 9 U 162/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0918.9U162.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 833 Satz 1 BGB
Leitsätze
Anforderungen an den Nachweis der Verwirklichung einer Tiergefahr iSd § 833 Satz 1 BGB.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.09.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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