Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-18, 9 U 162/11

9 U 162/11Obergericht18.09.2012

Regest

Anforderungen an den Nachweis der Verwirklichung einer Tiergefahr iSd § 833 Satz 1 BGB.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 162/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-18

Aktenzeichen: 9 U 162/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0918.9U162.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 833 Satz 1 BGB

Leitsätze

Anforderungen an den Nachweis der Verwirklichung einer Tiergefahr iSd § 833 Satz 1 BGB.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.09.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Gründe:

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