III-1 Ws 469/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-13, III-1 Ws 469/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-13, III-1 Ws 469/12
III-1 Ws 469/12Obergericht13.09.2012
Regest
Zum Unterlassen der mündlichen Verkündung eines Haftfortdauerbeschlusses, wenn der Beschuldigte hierauf verzichtet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-1 Ws 469/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-13
Aktenzeichen: III-1 Ws 469/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0913.III1WS469.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StPO §§ 112, 115, 117, 207
Leitsätze
Zum Unterlassen der mündlichen Verkündung eines Haftfortdauerbeschlusses, wenn der Beschuldigte hierauf verzichtet.
Tenor
Die Haftbeschwerde des Angeklagten wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
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