Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-11, III-3 RVs 56/12

III-3 RVs 56/12Obergericht11.09.2012

Regest

Wann lassen die Ausführungen in den Urteilsgründen besorgen, dass der Tatrichter unzulässigerweise aus dem Schweigen des Angeklagten für diesen nachteilige Schlüsse gezogen hat ?

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-3 RVs 56/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-11

Aktenzeichen: III-3 RVs 56/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0911.III3RVS56.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: § 261 StPO

Leitsätze

Wann lassen die Ausführungen in den Urteilsgründen besorgen, dass der Tatrichter unzulässigerweise aus dem Schweigen des Angeklagten für diesen nachteilige Schlüsse gezogen hat ?

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die

Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

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