III-3 RVs 56/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-11, III-3 RVs 56/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-11, III-3 RVs 56/12
III-3 RVs 56/12Obergericht11.09.2012
Regest
Wann lassen die Ausführungen in den Urteilsgründen besorgen, dass der Tatrichter unzulässigerweise aus dem Schweigen des Angeklagten für diesen nachteilige Schlüsse gezogen hat ?
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RVs 56/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-11
Aktenzeichen: III-3 RVs 56/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0911.III3RVS56.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: § 261 StPO
Leitsätze
Wann lassen die Ausführungen in den Urteilsgründen besorgen, dass der Tatrichter unzulässigerweise aus dem Schweigen des Angeklagten für diesen nachteilige Schlüsse gezogen hat ?
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die
Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.
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