I-9 W 4/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-07, I-9 W 4/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-07, I-9 W 4/12
I-9 W 4/12Obergericht07.09.2012
Regest
Das Zivilgericht kann seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils nach eigener kritischer Prüfung im Rahmen der eigenen freien Beweiswürdigung und der Überzeugungsbildung im Sinne des § 286 Abs. 1 ZPO zugrundelegen. Die polygraphische Untersuchung stellt kein geeignetes Beweismittel zur Entkräftung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils dar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-9 W 4/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-07
Aktenzeichen: I-9 W 4/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0907.I9W4.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 823 BGB, § 286 ZPO
Leitsätze
Das Zivilgericht kann seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils nach eigener kritischer Prüfung im Rahmen der eigenen freien Beweiswürdigung und der Überzeugungsbildung im Sinne des § 286 Abs. 1 ZPO zugrundelegen.
Die polygraphische Untersuchung stellt kein geeignetes Beweismittel zur Entkräftung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils dar.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Münster vom 18.11.2011 in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.01.2012 wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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