Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-06, I-15 W 260/12

I-15 W 260/12Obergericht06.09.2012

Regest

Wird ein notarielles Testament hinsichtlich der Anordnung einer Testamentsvollstreckung geändert, kann die Erbfolge nur durch einen Erbschein nachgewiesen werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 260/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-06

Aktenzeichen: I-15 W 260/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0906.I15W260.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: §§ GBO § 35, GBO § 52

Leitsätze

Wird ein notarielles Testament hinsichtlich der Anordnung einer Testamentsvollstreckung geändert, kann die Erbfolge nur durch einen Erbschein nachgewiesen werden.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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