I-15 W 260/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-06, I-15 W 260/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-06, I-15 W 260/12
I-15 W 260/12Obergericht06.09.2012
Regest
Wird ein notarielles Testament hinsichtlich der Anordnung einer Testamentsvollstreckung geändert, kann die Erbfolge nur durch einen Erbschein nachgewiesen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 260/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-06
Aktenzeichen: I-15 W 260/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0906.I15W260.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: §§ GBO § 35, GBO § 52
Leitsätze
Wird ein notarielles Testament hinsichtlich der Anordnung einer Testamentsvollstreckung geändert, kann die Erbfolge nur durch einen Erbschein nachgewiesen werden.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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