I-20 W 11/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-04-11, I-20 W 11/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-04-11, I-20 W 11/12
I-20 W 11/12Obergericht11.04.2012
Regest
Für eine isolierte Klage auf Feststellung, dass der Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag nicht durch Anfechtung und/oder Rücktritt erloschen ist, besteht auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Versicherte behauptet, berufsunfähig zu sein, und deshalb Leistungsklage erheben könnte.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-20 W 11/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-11
Aktenzeichen: I-20 W 11/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0411.I20W11.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: § 256 ZPO
Leitsätze
Für eine isolierte Klage auf Feststellung, dass der Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag nicht durch Anfechtung und/oder Rücktritt erloschen ist, besteht auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Versicherte behauptet, berufsunfähig zu sein, und deshalb Leistungsklage erheben könnte.
Tenor
Der angefochtene Beschluss der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold vom 13.02.2012 wird abgeändert.
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt.
Ihm wird Rechtsanwalt C aus Hamm beigeordnet.
Raten aus Einkommen oder Vermögen werden nicht festgesetzt.
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