Oberlandesgericht Hamm, 2012-04-11, I-20 W 11/12

I-20 W 11/12Obergericht11.04.2012

Regest

Für eine isolierte Klage auf Feststellung, dass der Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag nicht durch Anfechtung und/oder Rücktritt erloschen ist, besteht auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Versicherte behauptet, berufsunfähig zu sein, und deshalb Leistungsklage erheben könnte.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-20 W 11/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-04-11

Aktenzeichen: I-20 W 11/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0411.I20W11.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: § 256 ZPO

Leitsätze

Für eine isolierte Klage auf Feststellung, dass der Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag nicht durch Anfechtung und/oder Rücktritt erloschen ist, besteht auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Versicherte behauptet, berufsunfähig zu sein, und deshalb Leistungsklage erheben könnte.

Tenor

Der angefochtene Beschluss der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold vom 13.02.2012 wird abgeändert.

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt.

Ihm wird Rechtsanwalt C aus Hamm beigeordnet.

Raten aus Einkommen oder Vermögen werden nicht festgesetzt.

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