I-15 W 77/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-04-10, I-15 W 77/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-04-10, I-15 W 77/11
I-15 W 77/11Obergericht10.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 77/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-10
Aktenzeichen: I-15 W 77/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0410.I15W77.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Tatsachen, die zur Erteilung des von den Beteiligten zu 1) und 2) gestellten Hauptantrags erforderlich sind, werden festgestellt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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