Oberlandesgericht Hamm, 2012-04-03, III-1 Ws 166/12

III-1 Ws 166/12Obergericht03.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-1 Ws 166/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-04-03

Aktenzeichen: III-1 Ws 166/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0403.III1WS166.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Es wird angeordnet, dass die kraft Gesetzes eintretende Maßregel der Führungsaufsicht nach vollständiger Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Lünen vom 22.11.2006 (18 Ls 39/06) entfällt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Staatskasse.

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