Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-30, 30 U 126/11

30 U 126/11Obergericht30.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 126/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-30

Aktenzeichen: 30 U 126/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0330.30U126.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.06.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.