Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-27, I-4 U 193/11

I-4 U 193/11Obergericht27.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 193/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-27

Aktenzeichen: I-4 U 193/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0327.I4U193.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 18. November 2011 ver-kündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Biele-feld abgeändert.

Dem Antraggegner wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr das Mittel „Bio-Oil“ mit der Bezeichnung „Bio-Oil“ zu bewerben und/oder zu vertreiben, sofern dies geschieht, wie in Anlage A1 zur Antragsschrift wiedergegeben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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