Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-15, I-17 U 103/11

I-17 U 103/11Obergericht15.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-17 U 103/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-15

Aktenzeichen: I-17 U 103/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0315.I17U103.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.05.2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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