10 W 111/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-15, 10 W 111/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-15, 10 W 111/11
10 W 111/11Obergericht15.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 111/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-15
Aktenzeichen: 10 W 111/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0315.10W111.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat – Senat für Landwirtschaftssachen -
Tenor
betr. die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung des Veräußerungsvertrages vom 07.10.2010 über das Grundstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Essen, G1, Bl. x, lfd. Nr. 17 ( Flur X, Flurstück X),
wird die Beschwerde des Beteiligten zu 5. vom 03.02.2012 als unstatthaft auf dessen Kosten verworfen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.888,08 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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