Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-12, I-31 U 167/06

I-31 U 167/06Obergericht12.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-31 U 167/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-12

Aktenzeichen: I-31 U 167/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0312.I31U167.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. März 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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