Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-09, I-7 U 5/11

I-7 U 5/11Obergericht09.03.2012

Regest

Zur Rückabwicklung nichtiger Treuhandverhältnisse

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 5/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-09

Aktenzeichen: I-7 U 5/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0309.I7U5.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: §§ 138; 164; 670; 681 BGB

Leitsätze

Zur Rückabwicklung nichtiger Treuhandverhältnisse

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.11.2010 verkündete Urteil des Land-gerichts Münster (4 O 608/06) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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