I-10 W 126/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-09, I-10 W 126/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-09, I-10 W 126/11
I-10 W 126/11Obergericht09.03.2012
Regest
Wirtschaftsfähigkeit
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-10 W 126/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-09
Aktenzeichen: I-10 W 126/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0309.I10W126.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Normen: § 6 Abs. 7 HöfeO
Leitsätze
Wirtschaftsfähigkeit
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. , I X O,
wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der übrigen Beteiligten werden dem Beteiligten zu 1. auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 100.000,- € festgesetzt.
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