17 U 153/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-01, 17 U 153/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-03-01, 17 U 153/11
17 U 153/11Obergericht01.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 153/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-01
Aktenzeichen: 17 U 153/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0301.17U153.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäߧ 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, weil sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats noch ist eine mündliche Verhandlung geboten.
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