I-2 U 104/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-09, I-2 U 104/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-09, I-2 U 104/11
I-2 U 104/11Obergericht09.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-2 U 104/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-09
Aktenzeichen: I-2 U 104/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0109.I2U104.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.03.2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Klägerin werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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