I-20 U 191/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-04, I-20 U 191/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-04, I-20 U 191/11
I-20 U 191/11Obergericht04.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 191/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-04
Aktenzeichen: I-20 U 191/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0104.I20U191.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.08.2011 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Paderborn - 2 O 99/11 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 16.266,55 € festgesetzt.
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