I-23 W 3/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-22, I-23 W 3/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-22, I-23 W 3/11
I-23 W 3/11Obergericht22.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-23 W 3/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-22
Aktenzeichen: I-23 W 3/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1222.I23W3.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 09. November 2011 wird auf-gehoben.
Der Antrag des Leiters der JVA Werl, die Unterbringung des Betroffenen gem. § 1 ThUG in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung anzuordnen, wird als unbegründet zu¬rückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben und
außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Hinsichtlich der Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts wird Teil VI Ab-schnitt 3 des Gebührenverzeichnisses zum RVG für anwendbar erklärt.
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