I-21 U 57/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-22, I-21 U 57/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-22, I-21 U 57/11
I-21 U 57/11Obergericht22.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-21 U 57/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-22
Aktenzeichen: I-21 U 57/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1222.I21U57.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.03.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 2) durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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