I-21 U 111/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-22, I-21 U 111/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-22, I-21 U 111/10
I-21 U 111/10Obergericht22.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-21 U 111/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-22
Aktenzeichen: I-21 U 111/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1222.I21U111.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.04.2010 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (Az. 44 O 28/09) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-streck¬baren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Be¬tra¬ges leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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