Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-21, III-3 RBs 326/11

III-3 RBs 326/11Obergericht21.12.2011

Regest

Zu den Voraussetzungen für ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes (hier bei einem Krankenhausarzt mit Rufbereitschaft)

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 326/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-21

Aktenzeichen: III-3 RBs 326/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1221.III3RBS326.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StVG § 25; BKatV § 4

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen für ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes (hier bei einem Krankenhausarzt mit Rufbereitschaft)

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Ab-teilung des Amtsgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

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