I-4 U 116/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-15, I-4 U 116/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-15, I-4 U 116/11
I-4 U 116/11Obergericht15.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 116/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-15
Aktenzeichen: I-4 U 116/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1215.I4U116.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Juni 2011 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.