III-3 RBs 403/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-12, III-3 RBs 403/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-12, III-3 RBs 403/11
III-3 RBs 403/11Obergericht12.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 403/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-12
Aktenzeichen: III-3 RBs 403/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1212.III3RBS403.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
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