Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-12, III-3 RBs 403/11

III-3 RBs 403/11Obergericht12.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 403/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-12

Aktenzeichen: III-3 RBs 403/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1212.III3RBS403.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.

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