I-15 W 26/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-07, I-15 W 26/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-07, I-15 W 26/11
I-15 W 26/11Obergericht07.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 26/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-07
Aktenzeichen: I-15 W 26/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1207.I15W26.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.093,68 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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