24 U 35/09•Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-29, 24 U 35/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 35/09 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-29
Aktenzeichen: 24 U 35/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1129.24U35.09.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.03.2009 verkündete Teil-Grund- und Schlussurteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage ist gegen sämtliche Beklagten als Gesamtschuldner dem Grunde nach gerechtfertigt, gegen die Beklagte zu 1. jedoch nur zu einem Drittel.
Die Entscheidung über die Aufrechnung der Beklagten zu 1. mit einer Forderung in Höhe von 4 851,75 € gemäß Schlussrechnung vom 15.02.2007 sowie in Höhe von 38 979,60 € gemäß Rechnung vom 07.06.2011 bleibt dem Nachverfahren vorbehalten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Berufung des Beklagten zu 2. wird zurückgewiesen.
Der Rechtsstreit wird zur Entscheidung über den Betrag des Anspruchs einschließlich der Entscheidung über die Aufrechnung der Beklagten zu 1. an das Landgericht Münster zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
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