19 U 188/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-29, 19 U 188/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-29, 19 U 188/11
19 U 188/11Obergericht29.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 188/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-29
Aktenzeichen: 19 U 188/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1129.19U188.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
wird die Klägerin darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 20.07.2011 durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, da die Berufung offensichtlich unbegründet ist, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats nicht erfordern und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist,
erhält die Klägerin Gelegenheit zur Stellungnahme, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von fünf Wochen,
wird der Streitwert für das Berufungsverfahren auf 7.901,28 Euro festgesetzt.
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