Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-25, I-9 U 100/10

I-9 U 100/10Obergericht25.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 100/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-25

Aktenzeichen: I-9 U 100/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1125.I9U100.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.03.2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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