Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-25, 9 U 38/11

9 U 38/11Obergericht25.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 38/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-25

Aktenzeichen: 9 U 38/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1125.9U38.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.02.2011 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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