III-3 RVs 89/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-22, III-3 RVs 89/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-22, III-3 RVs 89/11
III-3 RVs 89/11Obergericht22.11.2011
Regest
Zur Strafbarkeit wegen Betruges im bargeldlosen Zahlungsverkehr (Lastschrifteinzug/Überweisung).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RVs 89/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-22
Aktenzeichen: III-3 RVs 89/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1122.III3RVS89.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB § 263
Leitsätze
Zur Strafbarkeit wegen Betruges im bargeldlosen Zahlungsverkehr (Lastschrifteinzug/Überweisung).
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die
Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.
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