II-2 WF 129/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-18, II-2 WF 129/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-18, II-2 WF 129/11
II-2 WF 129/11Obergericht18.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 129/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-18
Aktenzeichen: II-2 WF 129/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1118.II2WF129.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C aus I bewilligt, soweit sie beantragt, den Antragsgegner zur Zahlung rückständigen Trennungsunterhalts für die Zeit vom 1.2.2009 bis zum 26.10.2009 in Höhe von 6.835,20 € zu verpflichten.
Die Anordnung von Ratenzahlungen oder einer Einmalzahlung aus dem Vermögen der Antragstellerin bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.
Die Gerichtsgebühr nach Nr. 1912 KV-FamGKG wird nicht erhoben.
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