I-28 W 36/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-15, I-28 W 36/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-15, I-28 W 36/11
I-28 W 36/11Obergericht15.11.2011
Regest
Zur Untersuchungspflicht des Importeurs auf fehlerfreie Beschaffenheit der vertriebenen Ware (hier: Kabinenroller aus China)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-28 W 36/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-15
Aktenzeichen: I-28 W 36/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1115.I28W36.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB § 280 Abs. 1, § 439 Abs. 2, § 478 Abs. 2; § 823 Abs. 1; ProdHaftG § 1
Leitsätze
Zur Untersuchungspflicht des Importeurs auf fehlerfreie Beschaffenheit der vertriebenen Ware (hier: Kabinenroller aus China)
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 18.04.2011 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 10.03.2011 wird zurückgewiesen.
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