Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-10, I-6 U 138/11

I-6 U 138/11Obergericht10.11.2011

Regest

Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 138/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-10

Aktenzeichen: I-6 U 138/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1110.I6U138.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: StVG §§ 7, 17

Leitsätze

Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.05.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des zweiten Rechtszuges trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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