I-2 U 68/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-10, I-2 U 68/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-10, I-2 U 68/11
I-2 U 68/11Obergericht10.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-2 U 68/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-10
Aktenzeichen: I-2 U 68/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1110.I2U68.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.02.2011 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Rechtstreits auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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