I-7 U 43/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-08, I-7 U 43/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-08, I-7 U 43/11
I-7 U 43/11Obergericht08.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 43/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-08
Aktenzeichen: I-7 U 43/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1108.I7U43.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: §§ 535, 275 BGB
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.03.2011 verkündete Urteil
der 6. Zivil¬kammer des Landgerichts Dortmund vom 11.03.2011 wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangs¬vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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