Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-21, I-7 U 69/11

I-7 U 69/11Obergericht21.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-7 U 69/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-21

Aktenzeichen: I-7 U 69/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1021.I7U69.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: 651 a, 651 e BGB

Tenor

beabsichtigt der Senat, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Sache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und eine Entscheidung des Berufungsgerichts auch nicht der Fortbildung des Rechts oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dient. Zudem ist eine mündliche Verhandlung nicht geboten.

Der Beklagten wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen gegeben.

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