I-17 U 122/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-20, I-17 U 122/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-20, I-17 U 122/10
I-17 U 122/10Obergericht20.10.2011
Regest
Zur Unzulässigkeit eines Teilurteils bei der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen im Instanzenzug.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-17 U 122/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-20
Aktenzeichen: I-17 U 122/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1020.I17U122.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 301, 538 Abs. 2
Leitsätze
Zur Unzulässigkeit eines Teilurteils bei der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen im Instanzenzug.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten zu 2. wird das am 05.08.2010 verkündete Teil-Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn und das zugrunde liegende Verfahren aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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