Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-19, 6 UF 153/11

6 UF 153/11Obergericht19.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 153/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-19

Aktenzeichen: 6 UF 153/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1019.6UF153.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Verfahrensswert des Beschwerdeverfahrens wird in Abänderung des Beschlusses des Senats vom 01.09.2011 auf bis zu 600,00 € festgesetzt.

Eine Beschwerde gegen den am 25.05.2011 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht- Paderborn (87 F 58/11) wird nicht zugelassen.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen diesen Beschluss wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

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