Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-17, II-8 UF 176/11

II-8 UF 176/11Obergericht17.10.2011

Regest

Zu den Voraussetzungen der §§ 1666, 1666a BGB, wenn gegen die Kindeseltern der Verdacht einer körperlichen Misshandlung ihres seinerzeit einen Monat alten Säuglings bestand.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 176/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-17

Aktenzeichen: II-8 UF 176/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1017.II8UF176.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 1666, 1666a BGB

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen der §§ 1666, 1666a BGB, wenn gegen die Kindeseltern der Verdacht einer körperlichen Misshandlung ihres seinerzeit einen Monat alten Säuglings bestand.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der am 14. Juni 2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Essen-Borbeck abgeändert.

Der Antrag des antragstellenden Jugendamtes der Stadt F (F-C), den Kindeseltern das Personensorgerecht für die am 6.6.2010 geborene F-M T zu entziehen, wird zurückgewiesen.

Den Kindeseltern wird aufgegeben, für die Betreuung und Erziehung des Kin¬des F-M T eine Sozialpädagogische Familienhilfe sowie Unterstützungsleistungen der ambulanten Kinderkrankenpflege nach Weisung des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.

Gerichtskosten werden für beide Instanzen nicht erhoben.

Seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000 € festgesetzt.

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