Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-17, I-6 U 72/11

I-6 U 72/11Obergericht17.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-6 U 72/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-17

Aktenzeichen: I-6 U 72/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1017.I6U72.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels – das am 1. März 2011 verkündete Urteil der 20. Zivilkam-mer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.285,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwalts-kosten in Höhe von191,65 Euro freizustellen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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