Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-13, I-5 W 48/11

I-5 W 48/11Obergericht13.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-5 W 48/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-13

Aktenzeichen: I-5 W 48/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1013.I5W48.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: §§ 938 ZPO, 862 BGB, 24 NachbarRG NW

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungskläger wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 04.05.2011 abgeändert.

Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 3.000,00 € festgesetzt.

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