Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-27, I-4 U 91/11

I-4 U 91/11Obergericht27.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 91/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-27

Aktenzeichen: I-4 U 91/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0927.I4U91.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 14. April 2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000, EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs VPN-Router mit integrierten Schutzmechanismen (VPN-Virensoftware und Firewall) kostenlos oder gegen eine von den Mitgliedern erhobene Umlage zur Verfügung zu stellen, wenn dies geschieht, wie im Zahnärzteblatt Ausgabe Dezember 2010 Seite 14 (Anlage ASt 7) angekündigt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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