Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-21, I-8 U 17/11

I-8 U 17/11Obergericht21.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-8 U 17/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-21

Aktenzeichen: I-8 U 17/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0921.I8U17.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Dezember 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte auch die in 1. Instanz durch die Streithilfe verursachten Kosten zu tragen hat.

Die Kosten der Berufungsinstanz einschließlich der durch die Streithilfe verursachten Kosten trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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