I-15 Wx 332/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-15, I-15 Wx 332/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-15, I-15 Wx 332/10
I-15 Wx 332/10Obergericht15.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 332/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-15
Aktenzeichen: I-15 Wx 332/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0915.I15WX332.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die erste Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen. Sie hat dem Beteiligten zu 1) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außerge-richtlichen Auslagen zu erstatten.
Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet für das Verfahren der weiteren Beschwerde nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 350.000 € festgesetzt.
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