III-3 RBs 248/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-12, III-3 RBs 248/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-12, III-3 RBs 248/11
III-3 RBs 248/11Obergericht12.09.2011
Regest
Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30.08.2007 – 3 Ss OWi 458/07 –).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 248/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-12
Aktenzeichen: III-3 RBs 248/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0912.III3RBS248.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: OWiG § 84 Abs. 1; StPO § 264 Abs. 1
Leitsätze
Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30.08.2007 – 3 Ss OWi 458/07 –).
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.
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