Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-12, III-3 RBs 248/11

III-3 RBs 248/11Obergericht12.09.2011

Regest

Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30.08.2007 – 3 Ss OWi 458/07 –).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-3 RBs 248/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-12

Aktenzeichen: III-3 RBs 248/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0912.III3RBS248.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: OWiG § 84 Abs. 1; StPO § 264 Abs. 1

Leitsätze

Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30.08.2007 – 3 Ss OWi 458/07 –).

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.

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