Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-08, I-27 U 36/11

I-27 U 36/11Obergericht08.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-27 U 36/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-08

Aktenzeichen: I-27 U 36/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0908.I27U36.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Februar 2011 ver¬kündete Urteil der 2. Zivilkammer des Land¬gerichts Bochum teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.064,96 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.5.2010 zu zah-len.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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