II-6 WF 84/09•Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-25, II-6 WF 84/09
Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-25, II-6 WF 84/09
II-6 WF 84/09Obergericht25.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-6 WF 84/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-25
Aktenzeichen: II-6 WF 84/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0825.II6WF84.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund vom 26.1.2009 unter Zurückweisung der weitergehen-den Beschwerde abgeändert.
In Abänderung der Festsetzung durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund vom 11.11.2008 sind der Beteiligten zu 1) aus der Landes-kasse weitere 541,45 € an Gebühren und Auslagen zu zahlen.
Der weitergehende Festsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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