1 W 50/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-18, 1 W 50/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 W 50/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-18
Aktenzeichen: 1 W 50/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0818.1W50.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Streit-wert von bis zu 8.000,- €.
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