Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-16, I-15 W 546/10

I-15 W 546/10Obergericht16.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 546/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-16

Aktenzeichen: I-15 W 546/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0816.I15W546.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert. Das Amtsgericht wird angewiesen, die Bestellung der neuen stellvertretenden Vorsitzenden in das Vereinsregister einzutragen.

Der Beschwerdewert beträgt, soweit die Beschwerde zurückgewiesen wird, bis zu 1.000 €.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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