III-5 RVs 40/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-11, III-5 RVs 40/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-11, III-5 RVs 40/11
III-5 RVs 40/11Obergericht11.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-5 RVs 40/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-11
Aktenzeichen: III-5 RVs 40/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0811.III5RVS40.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
In der Urteilsformel entfällt vor „Betruges“ der Zusatz „gewerbsmäßigen“.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent¬scheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Essen zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
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