Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-11, III-5 RVs 40/11

III-5 RVs 40/11Obergericht11.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-5 RVs 40/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-11

Aktenzeichen: III-5 RVs 40/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0811.III5RVS40.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

In der Urteilsformel entfällt vor „Betruges“ der Zusatz „gewerbsmäßigen“.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent¬scheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Essen zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

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